Der Fährturm - ein Furttturm
-eine Warte zur förderlichen Hilfe für Reisende-
(entnommen einem Bericht aus dem Jahre 1943)
Zwischen Schöningen und Hötensleben liegt auf braunschweigischem Gebiet dicht an der preußischen Grenze der "Fährturm", der auf 500- bis 600jähriges Bestehen zurück blicken kann.
Als im Jahre 1347 Erzbischof Otto von Magdeburg im Kampfe mit Herzog Magnus von Braunschweig um die Burg Hötensleben Schöningen erobert hatte, erhielt jener gegen Herausgabe dieser Stadt das Dorf Hötensleben mit Burg. Seit jener Zeit bildete das kleine Flüsschen Wirpke (oder Aue) die braunschweigisch-magdeburgische Grenze. Dort, wo der Weg von Schöningen nach Hötensleben über die Wirpke führte, war damals eine sehr sumpfige Gegend, zugleich über eine Furt. Wegen der häufigen Streitigkeiten an der neuen Grenze seit 1347, hielt es der Rat der Stadt Braunschweig für angebracht, an jener Stelle einen festen Turm zu erbauen, um die Straße, die Furt zu sichern; denn über Schöningen - Hötensleben zogen die Kaufleute zu den Märkten nach Magdeburg.
Die erste urkundliche Nachricht von dem Vorhandensein des "Bördeturmes" stammt aus dem Jahre 1434. Da der Turm hier noch als neu bezeichnet wird, hatte er wohl noch nicht lange gestanden; er diente als Grenz-, Zoll- und Wirtshaus, gehörte dem Rat der Stadt Schöningen und war verpachtet. Anstatt der heutigen Bezeichnung "Fährturm" müsste es richtiger "Furtturm" heißen, da bei ihm niemals eine Fähre, wohl aber eine Furt bestanden hat.
Der Pächter des Fährturms war nicht nur Gastwirt, sondern zugleich auch Zolleinnehmer und Grenzwächter. Er hatte u.a. (z.B. 1672) "die Verpflichtung,
a) dafür zu sorgen, dass der Weg vom Schlagbaum bis zur Aue in guten Stand gebracht und erhalten werde, und die Anstalt zu machen, dass die Reisenden zur Winterzeit und bei auflaufendem Wasser förderliche Hilfe erhalten, um bestmöglich durch die Furt (in der Aue) zu kommen,
b) behuf des Convivit (der Zusammenkunft) bei Einnehmen des Schosses zu Martini zwei fette Gänse und zwei Hühner und zu Martini und Ostern bei der Ratsveränderung jährlich zwei bis drei Gerichte guter Fische zur Küche liefern und
c) jeder Ratsperson, wozu auch der Stadtschreiber gerechnet wird, jährlich zwei Stück Vieh frei auf die Weide zu nehmen und zu hüten."
Der im Jahr 1625 von umhertreibenden Truppen Wallensteins unter dem Befehl von Hauptmann Hagen zum Teil abgebrannte Fährturm wurde im Jahr 1768 vom Rat der Stadt erbpachtweise an Joh. Hr. Christoph Vasel verkauft und ging nach dessen Tode an seinen Schwiegersohn Aug. Sigismund Heyer über, dessen Nachkommen bis zum vollständigen Abriss der Gebäude in den 2010er Jahren Besitzer des Grundstücks waren.
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